Das Naturschutzgebiet (VOrd) - Quarzgrube Bornheim-Brenig

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Das Naturschutzgebiet (VOrd)

Naturschutz
 
 
 

Die Quarz(sand)grube steht unter Naturschutz. Der Landschaftsplan Nr. 2 "Bornheim" sorgt im förmlichen Sinne für den Schutz der Quarzgrube Brenig, er gibt die notwendigen Gebote und Verbote vor. Unter anderem ist es verboten, die Wege zu verlassen, also die Grube überhaupt ohne Genehmigung zu betreten, Tiere zu stören oder Hunde abseits der Wege laufen zu lassen. Den bei der unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises geführten Landschaftsplan können Sie vollständig mit Text und Karte im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung einsehen.

 
 
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